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Mecklenburg-Vorpommern

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Erstellt von: Anna Crumbach (IAT) in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bundesland und dem DOSB
Stand: 02/2024

Überblick


Erklärung Stützpunkte 3, 4, 5 & 14

OSP

Der Olympiastützpunkt ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Die Athlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung und den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen.
BSP 

An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. 
Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorte an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur. 

BSP Para Bundesstützpunkte Para Sport sind gekennzeichnet durch bestmögliche Rahmenbedingungen (qualifiziertes Leistungssportpersonal, geeignete Trainingsstätten, Anbindung an einen Olympiastützpunkt, Eliteschulen des Sports und Häuser der Athleten mit den Elementen Sportinternate und Wohnheime) und eine hohe Konzentration von Bundeskaderathlet*innen am Standort. Die Anerkennung als Bundesstützpunkt Para Sport erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband. Die Förderentscheidung obliegt dem Ministerium des Innern und für Heimat. Die Anerkennung gilt für einen paralympischen Zyklus.
PTZ Paralympische Trainingszentren (PTZ) sind vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) anerkannte Standorte in paralympischen Sportarten, an denen Entwicklungspotential zur Anerkennung eines Bundesstützpunkt Para Sport besteht, gute infrastrukturelle Bedingungen vorherrschen oder Nationalmannschaften regelmäßig ihre zentralen Maßnahmen durchführen. Die Anerkennung als Paralympisches Trainingszentrum erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband.
EdS Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können.  Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.
LStP-mit Bed.  An den Landesstützpunkten mit besonderer Bedeutung sollen talentierte Nachwuchssportler*innen des regionalen- und überregionalen Einzugsbereiches erfasst und sportlich betreut werden. Der besondere Stellenwert dieser Fördereinrichtungen ergibt sich durch das Vorhandensein stabiler Leistungssportstrukturen, erforderlicher personeller, materiell-technischer und finanzieller Bedingungen sowie weiterer leistungsfördernder Voraussetzungen. Das langfristige Ziel muss das Erreichen der Voraussetzungen zur Anerkennung als Bundesstützpunkt sein.
Der LSB M-V hat sich dazu entschlossen die Kategorie „Landesstützpunkt mit besonderer Bedeutung“ als Bindeglied in die Kategorisierung mit aufzunehmen, um Sportarten zu fördern, die die Voraussetzungen für einen Bundesstützpunkt nicht mehr erfüllen, von denen aber aufgrund ihres Potentials (Potentialsportart/-cluster) in den Folgejahren deutliche Leistungssteigerungen zu erwarten sind.
LLZ Die Leistungszentren sind Fördereinrichtungen der Fachverbände, an denen Athlet*innen des Bundes und des Landes in einem ihrer Zielstellungen entsprechenden Rahmen trainieren können. Für den Olympiazyklus bis 2024 werden die Vorschläge der Landesfachverbände zur Benennung der Trainingsstützpunkte und der Landesleistungszentren durch das für den Sport zuständige Ministerium bestätigt. Die Anerkennung erfolgt für den Zeitraum 2021-2028.
TSP Die Trainingsstützpunkte sind die kleinsten leistungssportlichen Struktureinheiten. Es sind regionale Trainingseinrichtungen der Landesfachverbände, die in Ergänzung zum Heim- oder Vereinstraining ein zusätzliches vereinsübergreifendes Training sichern. Für den Olympiazyklus bis 2024 werden die Vorschläge der Landesfachverbände zur Benennung der Trainingsstützpunkte und der Landesleistungszentren durch das für den Sport zuständige Ministerium bestätigt. Die Anerkennung erfolgt für den Zeitraum 2021-2028.
TSP Para Paralympische TSP werden von den Landestrainer*innen beim Ausschuss Leistungssport des Verbandes für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e.V. (VBRS) fristgemäß zum 01.11. des lfd. Jahres für das Folgejahr bzw. zum Ende des Olympiazyklus für den neuen Olympiazyklus beantragt. Die Anerkennung von Trainingsstützpunkten (TSP) erfolgt auf der Grundlage im Leistungssportkonzept festgeschriebener Kriterien.

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Mecklenburg-Vorpommern 28

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Mecklenburg-Vorpommern.

Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Mecklenburg-Vorpommern aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern werden dargestellt.


Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Mecklenburg-Vorpommern organisiert? Wie viele Menschen sind Mitglieder in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?

Landesfläche und Einwohner*innen von Mecklenburg-Vorpommern 1

Der organisierte Sport in Mecklenburg-Vorpommern* 2

Die Verbände mit den meisten Mitgliedschaften in Mecklenburg-Vorpommern

  • Fußball 66.412 Mitgliedschaften
  • Turnen 14.922 Mitgliedschaften
  • Reiten 8.946 Mitgliedschaften
  • Schießen 8.611 Mitgliedschaften
  • Handball 8.146 Mitgliedschaften

Entwicklung der Mitgliedschaften und Vereine seit 2000

Mitgliedschaften nach Altersbereichen

Mitgliedschaften nach Geschlecht

*Die Zahlen sind der DOSB-Bestandserhebung von 2023 entnommen. Alle Informationen dazu unter: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)

Sportstätten 22

Eine belastbare Datenerhebung zur Sportinfrastruktur in M-V existiert derzeit nicht. Die Landesregierung plant jedoch die Erstellung eines „Digitalen Sportatlas“ in naher Zukunft durchzuführen.


Kategorisierung der Schwerpunktsportarten 14 & 19

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Schwerpunktsportarten in vier Fördergruppen untergliedert.

Exzellenzförderung (Fördergruppe 1)

Boxen
Kanurennsport
Leichtathletik
Radsport
Rudern
Wasserspringen
Segeln
Volleyball
weiblich

Die Exzellenzförderung (Fördergruppe 1) umfasst die olympischen Schwerpunktsportarten mit Bundesstützpunkt. 

Potentialförderung (Fördergruppe 2)

Eissport/ Shorttrack
Triathlon

Die Potentialförderung (Fördergruppe 2) umfasst die Landesstützpunkte mit besonderer Bedeutung.

Grundförderung (Fördergruppe 3)

Fußball
Handball
Judo
Ringen
Basketball

Die Grundförderung Olympischer Sport oder Projektförderung ist die Fördergruppe 3.

Grundförderung nichtolympischer Sport (Fördergruppe 4)

Kraftdreikampf
Kegeln-Classic
Tauchsport
Rettungssport
Sportakrobatik
Wasserski
Motorradsport

Die Grundförderung nichtolympischer Sport oder Projektförderung ist die Fördergruppe 4.

Schwerpunktsportarten im Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e.V. (VBRS) 26

Der Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e.V. (VBRS) hat bis 2028 drei Schwerpunktsportarten.

Para Schwimmen
Para Leichtathletik
Goalball

Der VBRS fördert den Leistungssport in Mecklenburg-Vorpommern in verschiedenen Sportarten. Durch eine Schwerpunktsetzung soll die Fokussierung auf ausgewählte Sportarten erfolgen. In diesen Sportarten will der VBRS M-V e.V. perspektivisch bundesweit eine zentrale Rolle einnehmen und den Athleten*innen eine langfristige sportliche Entwicklung ermöglichen, ausgerichtet auf die Teilnahme an internationalen Meisterschaften sowie Paralympics, Deaflympics und Weltspiele von Special Olympics.

Perspektivsportarten im Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e.V. (VBRS)

Rollstuhlfechten

Die Anerkennung einer Perspektivsportart soll, anders als bei Schwerpunktsportarten, mittelfristig angelegt sein. Die Einstufung als Perspektivsportart dient als Zwischenschritt zur anerkannten Schwerpunktsetzung und ist maximal für zwei Olympiazyklen möglich. Zur Anerkennung muss ein Großteil der Kriterien zur Anerkennung als Schwerpunktsportart erfüllt sein.

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten 7

Momentan gibt es in Mecklenburg-Vorpommern vier durch den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V. anerkannte Schwerpunktsportarten.

Para Schwimmen
Para Leichtathletik
Goalball
Rollstuhlfechten

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.


Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

Ehrenamt 19

  • 4 € pro ÜL-Stunde über Richtlinie Vereinsförderung förderbar (wird nicht von allen Vereinen umgesetzt, da sie das Geld z.B. auch für Sportgeräte/Material ausgeben können, das Budget für jeden Verein wird über Mitgliederanzahl und ÜL-Lizenzen berechnet)
  •  2.511 lizensierte und gültige DOSB-Lizenzen (Leistungssport), davon 1.713 männlich und 798 weiblich

Hauptamtliches Personal im (Nachwuchs-)Leistungssport 19, 22 & 26

  • 2 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen im Geschäftsbereich Leistungssport des LSB Mecklenburg-Vorpommern (Referent & Koordinator)
  • über LSB Personalmanagement gGmbH: 21 Landestrainer*innen, 15 Nachwuchstrainer*innen Bildung, 29 Nachwuchstrainer*innen, 2 Stützpunkttrainer*innen, 9 Sichtungstrainer*innen, 2 Stützpunktkoordinator*innen, 1 Athletiktrainer*in
  • Anstellung der o.g. Trainer*innen in der LSB Personalmanagement gGmbH, zentrale Verwaltung im Referat Leistungssport des LSB
  • 10 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen am OSP Mecklenburg-Vorpommern (Verwaltung & Trainer*innen an drei Standorten)
  • 1 mischfinanzierte BSP Leiter*in
  • 1 Hauptamtliche*r Mitarbeiter*in im VBRS im Bereich Leistungssport
  • 3 Mitarbeiter*innen im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport mit anteiliger Arbeitszeit mit Aufgaben des (Nachwuchs-)Leistungssports
  • Zusätzlich sind dem Landesförderinstitut M-V Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewilligung von Fördermitteln übertragen 

Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.

Sportförderung

Welche Förderrichtlinien für den Nachwuchsleistungssport gibt es?

Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es? Ebenfalls dargestellt ist die Förderung der Landesfachverbände.

Artikel 16 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern 8

"Land, Gemeinden und Kreise schützen und fördern Kultur, Sport, Kunst und Wissenschaft. Dabei werden die besonderen Belange der beiden Landesteile Mecklenburg und Vorpommern berücksichtigt."

Artikel 16 (1) (Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2021 (GVOBl. M-V S. 1806))

Struktur Sportförderung 20

Die institutionelle und projektbezogene Förderung der Sportorganisationen des Landes ist im Sportfördergesetz festgeschrieben. Die Förderung nach diesem Gesetz soll die Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung unterstützen und die Autonomie des Sports sichern.

Sport ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung, die keine Altersgrenze kennt. Sport ist gesund und hält fit. In Mecklenburg-Vorpommern sollen sich möglichst viele Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und nach ihren Interessen und Fähigkeiten sportlich betätigen können.


Gesetz zur Sportförderung 9

In diesem Abschnitt sind Ausschnitte aus dem Sportfördergesetz vom 09. September 2002, zuletzt geändert 18. Dezember 2017 aufgeführt. 

Zusammenfassung

Die Förderung nach diesem Gesetz soll die Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung unterstützen und die Autonomie des Sports sichern. Sie soll allen Einwohner*innen des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit verschaffen, sich unabhängig von sozialer Herkunft und ungeachtet einer organisatorischen Bindung nach ihren Interessen und Fähigkeiten sportlich zu betätigen. Das Land, die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden wirken dabei auf eine ausgewogene Förderung des Freizeit-, Breiten-, Behinderten- und Gesundheitssports sowie des Nachwuchsleistungs- und Spitzensports hin und arbeiten mit den Sportorganisationen des Landes partnerschaftlich zusammen.

Ziel und Mittel der Sportförderung

  1. Die Förderung soll die Freude am Sport, am Spiel und an der Bewegung entwickeln und erhalten,
  2. einen Beitrag zur Bildung und Erziehung leisten und soziale Grunderfahrungen und Grundwerte vermitteln, 
  3. die physische und psychische Leistungsfähigkeit und Gesundheit ausbilden, erhalten und wiederherstellen, 
  4. generationsübergreifend und integrativ wirken sowie soziale und soziokulturelle Unterschiede überbrücken helfen, 
  5. die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken verbessern, 
  6. herausragende Leistungen und Talente fördern sowie dem Anliegen der Gleichstellung Rechnung tragen. 

Diese Ziele sollen insbesondere erreicht werden durch:

  1. die Unterstützung der Sportorganisationen des Landes bei der Sicherung und  Erweiterung vorhandener sowie Schaffung neuer Sportangebote, 
  2. die Zusammenarbeit der öffentlichen Sportverwaltung mit den Sportorganisationen,  
  3. Schulen und Hochschulen des Landes bei der Weiterentwicklung des Sports und der sportbezogenen Forschung, 
  4. die Stärkung des Ehrenamtes, 
  5. die Förderung hauptamtlicher Mitarbeiter*innen, 
  6. die bedarfsgerechte Erhaltung und den weiteren Ausbau des Sportanlagennetzes. 

Förderung des Nachwuchsleistungs- und Spitzensports

Das Land fördert die Entwicklung besonderer sportlicher Talente und Leistungen, insbesondere im Leistungssport, in den Sportgymnasien und den Internaten für Sportler*innen sowie Landesleistungszentren und Trainingsstützpunkten und deren Zusammenarbeit im Verbund. 


Richtlinien

Förderung sportlicher Talente im Land 16

Mit der Förderung der sportlichen Talente in den Vereinen, Leistungszentren und Fachverbänden wird das Ziel verfolgt, über eine langfristige und systematische Entwicklung der Nachwuchsathlet*innen, Landessportler*innen für die nationalen und internationalen Aufgaben im Spitzensport vorzubereiten. Sportler*innen Mecklenburg-Vorpommerns sollen auch in Zukunft den bundesdeutschen Spitzensport mittragen.


Der LSB gewährt Zuwendungen für die Talentförderung zu den Ausgaben der Landesfachverbände für Landeskader (LK) und Nachwuchskader 2 (NK2) im Land, die im Wesentlichen durch das Leistungssport- und Förderkonzept des LSB bestimmt werden. Die Fördermittel sind einzusetzen für:

  • die Organisation und Durchführung des Trainings der Kaderathlet*innen in den Landesleistungszentren und Trainingsstützpunkten,
  • die Organisation und Durchführung von Lehrgängen und Wettkämpfen,
  • die Unterstützung der Teilnahme von Kadern an Sichtungs- und Nominierungswettkämpfen sowie Meisterschaften,
  • die Honorierung nebenberuflicher Trainertätigkeit,
  • sportmedizinische Untersuchungen der LK- und NK 2-Kader,
  • die Ausstattung der Landesleistungszentren und Trainingsstützpunkte mit Sportgeräten und
  • Maßnahmen zur Dopingaufklärung, -bekämpfung und -kontrolle für LK- und NK 2-Kader.

Förderung von Talenten im Verbund Schule-Leistungssport 17

Sportlich talentierten Schüler*innen soll durch den Besuch von Schulen im Verbund Schule-Leistungssport des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit eingeräumt werden, den Erfordernissen der schulischen Bildung und der sportlichen Entwicklung als Einheit gerecht zu werden. Diese Schulen einschließlich der angegliederten Internate stellen im System des langfristigen Leistungsaufbaus ein wichtiges Kettenglied dar, um die Ziele und Aufgaben des Nachwuchsleistungssportes optimal zu erfüllen.

Um eine gezielte Nachwuchsförderung zu ermöglichen, gewährt der LSB Zuwendungen für die Internatsunterbringung sportlicher Talente in den Einrichtungen des Verbundes Schule-Leistungssport und zu den Ausgaben sportlicher Talente für Schulgeld an der Jugenddorf-Christophorusschule Rostock (CJD).

Förderung von Trainingslehrgängen 18

Der Landessportbund gewährt Zuwendungen für Trainingslehrgänge zur sportlichen Entwicklung von Athlet*innen. Gefördert werden Trainingslehrgänge an der Sportschule Güstrow, an der Sportschule Yachthafen Warnemünde und an der Fußballschule Parchim (nachfolgend Sportschulen genannt) mit Sportler*innen des Landes Mecklenburg-Vorpommern.


Förderung für Landesfachverbände 14, 15 & 19

Damit soll den Landesfachverbänden und Sportvereinen in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit gegeben werden, in den leistungsorientierten Sportarten des Landes talentierte Nachwuchssportler*innen an den Bundeskader heranzuführen.  
Die jungen Athlet*innen stehen in diesem Konzept im Mittelpunkt sämtlicher Fördermöglichkeiten. Auf sie sind Strukturpläne, Trainings-, Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen, Trainerförderung und andere Zuwendungen auszurichten. Ziel aller Aktivitäten ist die Sicherung der erforderlichen leistungssportlichen Rahmenbedingungen, die jedoch immer im engen Zusammenhang mit der schulischen und beruflichen Ausbildung und der Persönlichkeitsentwicklung zu sehen sind.

Unter Zuhilfenahme des Kriteriums „aktueller Leistungsstand“ erfolgt die Einstufung der Sportarten in unterschiedliche Fördercluster. Innerhalb der Fördercluster werden die Sportarten des olympischen Wettkampfprogramms gegenüber den nicht olympischen Sportarten deutlich in der Förderung hervorgehoben (MV - LK - Leistungssportkonzept 2028, S. 37: 1140).

Wer kann gefördert werden?

In M-V werden alle Sportarten gefördert, wenn sie nach dem „Nationalen Spitzensportkonzept“ und „Nachwuchs-Leistungssport-Konzept“ des Deutschen Olympischen Sportbundes förderungswürdig sind. Die Förderung wird sich zielgerichtet auf jene Sportarten konzentrieren, die auf der Grundlage ihrer Verbandskonzeptionen erfolgreich arbeiten und dies letztlich mit konkreten sportlichen Ergebnissen im internationalen und nationalen Leistungswettbewerb belegen.

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Förderung?

Durch den Landessportbund können alle Landesfachverbände und Sportarten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden, die entsprechenden Antragstellungen gemäß den Förderrichtlinien des LSB termingerecht einreichen und dabei folgende Kriterien umfassend erfüllen: 

  • ordentliche Mitgliedschaft im Landessportbund M-V e. V., dem Landesfachverband und dem Spitzenverband der Sportart,
  • Erfüllung der leistungssportlichen Anforderungen nach der DOSB Rahmenrichtlinie zur Förderung des Nachwuchsleistungssports (olympische Sportarten 15 Punkte, nicht olympische Sportarten 20 Punkte),
  • Nachweis angemessener Eigenbeiträge zur Finanzierung des Nachwuchsleistungssports,
  • Nachweis von Maßnahmen zur Dopingprävention,
  • Nachweis von Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt,
  • für Landesstützpunkte mit besonderer Bedeutung ist ein klares Bekenntnis zum Standort Mecklenburg-Vorpommern sowie Unterstützung durch den Spitzenverband nötig, 
  • Abstimmung und enge Zusammenarbeit mit dem Spitzenverband ist für die Einstufung in den Exzellenz- oder Potentialcluster unumgänglich, 
  • Maßnahmenplan der Trainings-, Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen im Jahr.

Wofür können Fördermittel beantragt werden?

  • Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtungskosten anteilig zu nationalen und internationalen Wettkämpfen und Trainingslagern,
  • Sichtungsmaßnahmen,
  • Honorare für nebenberufliche Trainer*innen,
  • Entschädigungen für Kampf‐ und Schiedsrichter*innen,
  • Honorare für Spezialkräfte (z. B. Ärzt*innen),
  • Sportmedizinische Untersuchungen,
  • Sportgeräte und ‐materialien,
  • Sächliche Verwaltungsausgaben,
  • Zuschüsse zu Internats‐ und Schulgeldkosten für Kadersportler*innen,
  • Förderung von NK2‐Athlet*innen.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten

Akteure

DOSB

DOSB 4, 17

  • In 100 Mitgliedsorganisationen
  • sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
  • in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.

Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSBs hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.

Im Fokus aller Überlegungen stehen Athletinnen und Athleten sowie deren Betreuer*innen.

Der DOSB:

  • steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
  • berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
  • berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
  • arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
  • berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.

Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:

  • Nachwuchsleistungssport-Konzept 2020,
  • Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen Zielvereinbarungen,
  • Stützpunktkonzept.
Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.

Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V. 4

  • 17 Landesverbände
  • 2 Fachverbände
  • fast 6.300 Vereine
  • rund 510.000 Mitglieder*

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

So unterstützt der DBS den Nachwuchsleistungssport:

  • als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen.
Spitzenverbände

Spitzenverbände 3 & 17

  • 66 Spitzenverbände
  • davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
  • und 28 in nicht olympischen Sportarten
  • 18 Verbände mit besonderen Aufgaben

Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.

Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und des Rahmentrainingsplans,
  • Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen,
  • Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
  • Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
  • Abschluss Regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
  • Qualifizierung von Trainer*innen,
  • Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern

Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern 11, 14 & 19

  • 261.207 Mitglieder
  • 1.843 Vereine
  • 8 Stadt- & Kreissportbünde
  • 46 Landesfachverbände

Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. (im weiteren LSB M-V e.V. genannt) ist der Dachverband der SportvereineStadt- und Kreissportbünde sowie Landesfachverbände im Land Mecklenburg-Vorpommern.

Der Landessportbund ist für alle Fragen des Leistungssports im Land verantwortlich. Er koordiniert und steuert die Arbeit in und zwischen den ausgewiesenen Organisationsstrukturen und nutzt dabei die Serviceeinrichtung des Olympiastützpunktes Mecklenburg-Vorpommern. Er ist als oberste Sportorganisation des Landes der entscheidende Interessenvertreter des Sports. Transparenz ist in all seinen Prozessen sein höchstes Gut.

Zu seiner fachlichen Beratung und zur Vorbereitung von Beschlüssen wurde satzungsgemäß der Landesausschuss Leitungssport (LA-L) eingerichtet. Ziel des LA-L ist es, über analytische und konzeptionelle Arbeit dem LSB-Präsidium Lösungsvarianten für optimale Entscheidungsfindungen vorzulegen. Der Aufgabenschwerpunkt des LA-L liegt in der Koordinierung aller Prozesse der Talentförderung als den Bereich des Leistungssportsystems, der vorrangig in Landesverantwortung liegt. Insbesondere die aktuellen zentralen und landesweiten Problemfelder wie 

  • Doppelbelastung Schule/Lehre/Studium/Beruf und Leistungssport,
  • Trainereinsatz, -förderung und -qualifikation,
  • Talentsichtung, -auswahl und -förderung,
  • effektiver, konzentrierter und wirksamer Einsatz der Fördermittel u. a. 

sind verstärkt in der Ausschusstätigkeit zu behandeln und im Ergebnis entsprechende Beschlussempfehlungen dem LSB-Präsidium vorzulegen.

Das macht der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern für den Nachwuchsleistungssport:

  • Interessenvertretung für den Nachwuchsleistungssport gegenüber Staat und Kommunen,
  • Information und Beratung,
  • Fortbildungsangebote für haupt‐ und ehrenamtliche Trainer*innen im NWLS, 
  • Fördermittelvergabe an die Sportfachverbände, 
  • Leistungssport‐ und Förderkonzepte für die Unterstützung der Landesfachverbände,
  • Regionale Zielvereinbarungsgespräche/Strukturgespräche,
  • zusätzliche NK2‐Förderung der olympischen Sportarten,
  • Mitwirkung im Verbundsystem der Eliteschulen des Sports,
  • Koordinierung der LSB Personalmanagement gGmbH über die die hauptamtlichen Trainer*innen des LSB M‐V angestellt sind.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport 20 & 22

  • 1,61 Mio. Einwohner*innen
  • 69 Einwohner*innen pro km²
  • 6. größtes Bundesland mit einer Fläche von 23.295 km²

Die Landesregierung fördert den Sport in seinen verschiedenen Ausprägungen, stärkt den Freizeit-, Breiten-, den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport und unterstützt den Bau von Sportstätten. Mit den Mitteln sollen insbesondere die Sportorganisationen unterstützt werden, um Sportangebote zu sichern und neue Angebote zu schaffen. Außerdem stellt das Land weitere Mittel für den Erwerb von Großgeräten, für die Stärkung des Ehrenamts, zur Förderung der Integration, zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Behinderten- und Gehörlosensports bereit. 

Das macht das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport für den Nachwuchsleistungssport:

Landesfachverbände

Landesfachverbände 12 & 14

  • 46 Landesfachverbände

Die Vorstände und Präsidien der Landesfachverbände tragen die Hauptverantwortung für die Entwicklung des Nachwuchsleistungssports ihrer Sportarten in Mecklenburg-Vorpommern. Sie berufen zur Führung des Prozesses eigenständig Gremien, Ausschüsse oder Kommissionen, die den Aufbau, die Funktion und Kontrolle der sportartspezifischen Förderstrukturen zu ihrem Arbeitsgegenstand machen. Die Sportfachverbände nehmen eine Schlüsselfunktion als Bindeglied zwischen Basis (Sportverein) und dem LSB ein. Ihre Hauptaufgaben liegen im Bereich der Weiterentwicklung der Sportart auf Landesebene im engen Kontakt mit dem LSB.

Die Aufgabenstellung und Tätigkeit basiert auf der Grundlage aktueller und fortgeschriebener Regional- bzw. Landeskonzepte zur Leistungssportentwicklung im Landesfachverband sowie einer abrechenbaren Zielvereinbarung mit dem LSB. Innerhalb der Vereinbarungen werden Zielsetzungen für den laufenden Olympiazyklus klar definiert. Festgelegt werden entsprechende Leistungsziele bezogen auf die Zielwettkämpfe Olympische/Paralympische/Deaflympische Spiele, WM, EM, Olympische/Paralympische Spiele der Jugend, JWM, JEM. Eine Zwischenauswertung erfolgt im Rahmen der Strukturgespräche bzw. regionalen Zielvereinbarungsgespräche. Dies betrifft vornehmlich die Sportarten aus dem Exzellenz- und Potentialcluster.

Das machen die Landesfachverbände für den Nachwuchsleistungssport:

  • Aus- und Fortbildung von Trainer*innen, Kampf-/Schiedsrichter*innen und weiterer Funktionsträger,
  • Organisation des Sport-/Wettkampfbetriebes (inkl. Ligabetrieb bis zur Landesverbandsebene) der Sportart (Landesmeisterschaften, regionale Meisterschaften, Landesjugendspiele, Ligabetrieb u. ä.),
  • Gremienarbeit des Verbandes, Ehrungen/Auszeichnungsveranstaltungen,
  • Mitgliedergewinnung (z.B. sportartspezifische Kindersportabzeichen-Aktionen, Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, Mädchen-/Jungs-Sportcamps, Schulsportprojekt, Bambini-Turniere),
  • Beratung und Service für Sportvereine (Verbandszeitschrift, Finanzen/Förderung, Informationen, Ausleihe/Materialien),
  • Aufbau und Organisation eines Talentsichtungs- und Talententwicklungsprozesses im Verband,
  • Prävention sexualisierter Gewalt im Sport, Anti-Doping, Datenschutz, Finanzen (Sponsoring etc.),
  • Aufbau und Organisation eines Talentsichtungs- und Talententwicklungsprozesses im Verband, 
  • Zusammenarbeit mit den Trägervereinen der Landesleistungszentren und der Talentstützpunkte.
Olympiastützpunkt Mecklenburg-Vorpommern

Olympiastützpunkt Mecklenburg-Vorpommern 3, 5 & 24

  • Betreuung von 89* Bundeskaderathlet*innen (3OK/PAK, 35 PK, 46 NK1, 5 EK) und
  • 53 Athlet*innen NK2 (Stand 2022)
  • in 7 olympischen und 9 paralympischen Schwerpunktsportarten sowie 9 weiteren Sportarten 

* Die Kaderzahlen entstammen der DaLiD mit Stichtag 31.11.2023. Aufgeführt sind olympische und paralympische Athlet*innen in der exklusiven und anteiligen Grundbetreuung.

Der Olympiastützpunkt Mecklenburg-Vorpommern (OSP)  ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport vornehmlich für die Region, aber auch bundesweit bei zentralen Maßnahmen der Spitzenverbände sowie bei internationalen Sportereignissen. Als gemeinnütziger Verein wird der OSP Mecklenburg-Vorpommern in erster Linie aus Mitteln des BMI, des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, der Städte Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, der Deutschen Sporthilfe und aus Sponsorengeldern getragen. Zum Olympiastützpunkt Mecklenburg-Vorpommern gehören die Standorte Schwerin und Neubrandenburg.

Zu den Aufgaben des Olympiastützpunktes gehören eine hochwertige Betreuung von Kaderathlet*innen in den Bereichen:

  • Leistungsdiagnostik,
  • Trainingswissenschaft,
  • Sportphysiotherapie,
  • Sportpsychologie,
  • Sporternährungsberatung,
  • Laufbahnberatung,
  • Athletiktraining,
  • Sportmedizin.

Der Olympiastützpunkt hat die Leitung der Regionalteams der Eliteschulen des Sports.

Der Olympiastützpunkt kann im Auftrag des Spitzenverbandes regionale Koordinierungsaufgaben übernehmen und wirkt an der Erstellung und Umsetzung der Regionalen Zielvereinbarungen mit.

Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e.V.

Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e.V. 25, 26 & 27

  • 84  Vereine
  • 6.970 Mitgliedschaften
  • 1 Talent-Scout/Koordinator
  • 1 NWT Para Schwimmen (40h), 2 NWT Goalball (je 20h), 1 NWT Para Leichtathletik/Para Boccia (40h –  Finanzierung VBRS & > Anstellung SC Neubrandenburg), 1 NWT Para Leichtathletik (25h), 1 NWT Para Leichtathletik 6,5h

Der Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e.V. (VBRS M-V) ist Ansprechpartner, Initiator und Koordinator für sportliche Aktivitäten der Menschen mit Behinderung, chronisch Kranken und von Behinderung Bedrohten. Auf Landesebene ist der Verband sportlicher und sportpolitischer Interessenvertreter seiner Mitglieder. Die Aktivitäten sind ausgerichtet auf die gleiche Teilhabe von Menschen mit Behinderung, chronisch Kranken, von Behinderung Bedrohten sowie sozial Benachteiligten an einer aktiven, selbstgewollten und selbstbestimmten sportlichen Freizeitbetätigung. Die Verantwortung des Leistungssports (Para Sport / Deaf Sport) in Mecklenburg-Vorpommern liegt beim VBRS M-V e.V. Der VBRS unterteilt den Kernbereich Leistungssport im Rahmen dieses Konzeptes in drei Bereiche - Nachwuchsleistungssport, Leistungssport und Spitzensport. Während die Hauptverantwortung für den Spitzensport bei den Bundesverbänden (DBS und DGS) liegt, übernehmen die Landesverbände die Aufgaben im Nachwuchsleistungssport. Ziel ist es, frühzeitig flächendeckend Sporttalente zu sichten und langfristig im Grundlagen- und Aufbautraining zu fördern, um möglichst viele Nachwuchssportler*innen in das Hochleistungstraining und damit in den Hochleistungssport zu überführen. 

Das macht der VBRS für den Nachwuchsleistungssport:

  • Trainings-, Lehrgangs- und Klassifizierungsmaßnahmen,
  • Veranstaltung und Ausrichtung von Meisterschaften auf Landes- und Bundesebene,
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der im Leistungssport tätigen Trainer*innen,
  • Bezuschussung von Teilnahmen an nationalen und internationalen Meisterschaften, von Talent- und Landesstützpunkten sowie Jugendauswahlmannschaften in paralympischen Sportarten,
  • Sportmedizinische Unterstützung,
  • Sichtungsmaßnahmen,
  • Kooperation zwischen Fachverbänden aus dem Regelsport, Schulen und Einrichtungen.
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Vereine

Vereine 3 & 17

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  • knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
  • 8 Millionen Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
  • davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)

Überall in Deutschland sind Vereine die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.

Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen. 
Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her.

So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:

  • sportmotorische Basisentwicklung,
  • regelmäßiges Training,
  • Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
  • Teilnahme an Wettkämpfen.

Besonderheiten

Eliteschulen des Sports 4 & 5

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.

Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

Profilsportarten  folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.

In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:

  • weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
  • weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.

Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.

Eliteschulen des Sports in Mecklenburg-Vorpommern 4, 5 & 19

Sportgymnasium Neubrandenburg

Sportarten: Kanu-Rennsport, Leichtathletik, Triathlon

  • Schulform: Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

Schulverband Rostock

CJD Christophorusschule Rostock

Sportarten: Basketball, Fußball, Goalball, Handball, Leichtathletik, Rudern, Segeln, Short-Track, Wasserspringen

  • Schulform: Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

Regionale Schule Heinrich-Schütz Rostock

Sportarten: Basketball, Fußball, Goalball, Handball, Leichtathletik, Rudern, Segeln, Short-Track, Wasserspringen

  • Schulform: Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

Sportgymnasium Schwerin

Sportarten: Boxen, Radsport - Bahn, Volleyball (w.)

  • Schulform: Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

BewegungsCHECK MV 10 & 14

Der Bewegungscheck M-V ist eine Maßnahme und Antwort auf den stetigen Rückgang der allgemeinen motorischen Leistungsfähigkeit bereits im frühen Kindesalter. Er soll unter Schaffung einer soliden Datenbasis und unter Einbindung bestehender Verbands- und Vereinsstrukturen eine bessere Gesundheitsförderung und Prävention schaffen sowie zusätzlich die Talentfindung für den Nachwuchsleistungssport fördern. Ziel ist es, Bewegung als Gesundheitsressource stärker in das öffentliche Bewusstsein zu bringen, um eine möglichst frühe Intervention/Heranführung an aktive Bewegung zu erreichen sowie eine bedürfnisgeleitete, lebensimmanente Manifestation sportlicher Aktivitäten zu entwickeln.

Seit dem Schuljahr 22/23 haben Grundschulen in M-V die Möglichkeit an dem Modellprojekt BewegungsCHECK MV des Landessportbundes und seiner Sportjugend (LSB) teilzunehmen um herauszufinden, wie es um die Fitness ihrer Schüler*innen bestellt ist. In Abstimmung mit Sportverbänden und -vereinen in ihrer Umgebung legen sie jährlich den Zeitraum (01.09. - 30.11.20xx) für die Teilnahme am Modellprojekt BewegungsCHECK MV fest. Der BewegungsCHECK MV nutzt den seit vielen Jahren von der Universität Potsdam angewandten EMOTIKON Motorik-Test der Universität Potsdam, um die motorischen Grundfertigkeiten von Drittklässlern zu messen. Die Messung findet im Sportunterricht in Eigenregie der Grundschule oder in Zusammenarbeit mit deren Netzwerkpartnern vor Ort statt.

Der BewegungsCHECK MV soll zu einer Verbesserung der Voraussetzungen für eine individuelle Bewegungsförderung von Kindern in Mecklenburg-Vorpommern beitragen.

Was bringt der BewegungsCHECK MV?

  1. Eine wissenschaftlich fundierte Einschätzung der motorischen Leistungsfähigkeit der Drittklässler*innen.
  2. Die Feststellung des Bedarfs an motorischen Förderangeboten an Schulstandorten in MV.
  3. Den Aufbau einer Datenbasis zur motorischen Entwicklung der Kinder in MV.

LSB Personalmanagement gGmbH 14

Um im internationalen und nationalen Leistungssport erfolgreich zu bestehen, sind der gezielte Einsatz und die Förderung hochqualifizierter Trainer*innen in den Leistungszentren und Sportvereinen des Landes eine wesentliche Grundvoraussetzung. Der Trainerberuf in Haupt‐ oder Nebentätigkeit hat in allen Ausbildungsetappen des Nachwuchsleistungs‐ und Spitzensportes eine hohe Bedeutung. Durch internationale Entwicklungstrends des Spitzensports und einer zunehmenden Kommerzialisierung und Professionalisierung von Sportarten und Athlet*innen ergeben sich neue, veränderte Anforderungen an den Trainerberuf. Durch die Schaffung der LSB Personalmanagement gGmbH unter dem Dach des LSB ist es gelungen, die Gesamtfinanzierung eines großen Teils der Trainer*innen im Nachwuchsleistungssport sicher zu stellen. Verbände und Vereine werden im Bereich der Personalverwaltung und aller damit anfallenden Aufgaben entlastet und können sich gänzlich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Die sportfachliche Leitung obliegt dabei weiterhin dem entsprechenden Landesfachverband.

Lehrertrainer*in/Nachwuchstrainer*in‐Bildung 14 & 19

Die Tätigkeit und Förderung der Nachwuchstrainer*in-Bildung ist vordergründig ausgerichtet auf die Erteilung der sportlichen Zusatzausbildung in den Förderklassen Sport an den Sportgymnasien des Landes und die Sicherung des Stützpunkttrainings für Landeskaderathlet*innen. Die berufenen Sportfachkräfte im Verbundsystem Schule ‐ Leistungssport treten dabei in kein Dienstverhältnis zum Land. Ihr Aufgabenbereich im langfristigen Leistungsaufbau konzentriert sich auf die Ausbildungsetappen Allgemeine Grundausbildung, Grundlagen‐ und Aufbautraining. Sie werden in das Trainer*innenteam der Sportart eingegliedert.

Sichtungstrainer*in 14 & 19

Sichtungstrainer*innen übernehmen die Hauptverantwortung für die sportartspezifische Sichtung von talentierten Nachwuchssportler*innen. Die Hauptaufgabe besteht in der Leitung des gesamten Managements und der Koordinierung aller Maßnahmen zur Talentsichtung und Auswahl. Die Zusammenarbeit mit den Landestrainer*innen und der Kooperation mit den Trainingsstützpunkten und Vereinen im Land ist von herausragender Bedeutung. Der vom LSB M‐V initiierte Bewegungscheck und die verbandsübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Landesfachverbänden werden durch die Sichtungstrainer*innen unterstützt und begleitet. Insbesondere sind Möglichkeiten des Talenttransfers und der Einstieg von Quereinsteiger*innen zu prüfen.

Sportschule Güstrow 19

Die Sportschule des Landessportbundes Mecklenburg‐Vorpommern e.V. liegt in einem kleinen Waldstück verborgen. Die roten Backsteingebäude, deren Innenleben nach umfangreichen Renovierungsarbeiten den neuesten Standard aufweisen, laden zu Trainingslagern, Tagungen und Bildungsreisen ein.


Für Sport, Spiel und Training stehen zur Verfügung: ein Rasenplatz, eine Leichtathletikanlage, eine 500m lange Inlinerbahn, ein Vollkunstrasenspielfeld (beleuchtet), ein Kunststoffspielfeld, ein Kampfsportraum, ein Gymnastik‐/Tanzraum, eine Sporthalle für Ballspielsportarten und eine Turnhalle mit Fitnessraum. Außerdem gibt es eine  Sauna und einen Clubraum. Für Bildung, Seminare und Tagungen wird ein Hörsaal mit 150 Plätzen, vier Seminarräume mit je 20 Plätzen, ein Seminarraum mit 30 Plätzen und einen Seminarraum mit 60 Plätzen (teilbar) geboten. Die Gebäude können bis zu 70 Gäste in 8 Einzel‐ und 31 Doppelzimmern (alle mit Dusche und WC) beherbergen.

Sportschule Warnemünde 19

Am traditionsreichen Standort Warnemünde ist auch ein Bundesstützpunkt des Deutschen Seglerverbandes angesiedelt. Durch den Neubau soll dieser Stützpunkt langfristig gesichert werden und das einmalige Segelrevier vor Warnemünde als begehrter Anlaufpunkt für Leistungssegler*innen aus ganz Deutschland weiter hervorgehoben werden. Der geplante Neubau wird den heutigen sportfachlichen und technischen Erfordernissen und Qualitätsstandards entsprechen. Im angepassten Raumprogramm bleiben alle Funktionsbereiche erhalten. Die Sportschule wird zukünftig weiterhin eine Unterkunft für Sportler*innen Trainer*innen, Betreuer*innen und Funktionär*innen des Sports sowie andere Gäste sein. Das erweiterte Seminarzentrum wird beste Möglichkeiten für die Aus‐ und Fortbildung des LSB bieten. Ebenso werden die Fachverbände und Sportvereine professionelle Bedingungen für Tagungen, Seminare, Trainingslehrgänge und Wettkämpfe vorfinden.
Neben dem Hauptgebäude der neuen Sportschule werden in einer kombinierten Boots‐ und Sporthalle weitere Funktionsflächen ‐ ein Kraftraum und eine Einfeld‐Sporthalle mit Umkleide‐ und Sanitärbereich – entstehen. Die Bootshalle und Trockenräume bieten zukünftig für den Bundesstützpunkt Segeln die erforderlichen Bedingungen für leistungsorientierte Sportler*innen, Trainer*innen und Verantwortliche aus allen Bundesländern.  Die aktuell dezentral organisierte Verpflegung wird in die neue Sportschule integriert und für ihre Gäste eine gastronomische Anlaufstelle in exquisiter Lage.

Meldestelle Sportmanipulation 21

Die Wahrung der Integrität des Sports hat sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eine hohe Relevanz. Um Bestechlichkeit entgegenzuwirken und mögliche Manipulationen aufzudecken, haben Bürger*innen seit 04. Mai 2022 die Möglichkeit, anonym oder unter Angabe ihrer Personalien konkrete Hinweise über ein Meldesystem zu übermitteln. Die Informationen werden von einer unabhängigen Instanz geprüft und – sollte der Hinweisgeber zugestimmt haben – bei möglicher strafrechtlicher Relevanz für polizeiliche Ermittlungen weitergegeben.

Sollte keine strafrechtliche Komponente vorliegen, wird – sofern der Hinweisgeber zustimmt – die Information an den zuständigen Sportverband weitergegeben, der dann ggf. intern Maßnahmen ergreifen kann. Möglich ist es auch, sich zu möglichen Manipulationsvorfällen bzw. deren Bewertung zunächst oder ausschließlich bei einer Kanzlei beraten zu lassen.

Das Hinweisgebersystem soll in erster Linie dazu dienen, die Integrität des Sports zu wahren und helfen, Manipulationen im Bereich der Sportwetten aufzudecken.

Lesetipps
Quellen
  1. Statistisches Bundesamt. (2021). Bevölkerung und Demografie: Auszug aus dem Datenreport 2021. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung.
  2. Deutscher Olympischer Sportbund. (2023). Bestandserhebung 2023.
  3. DOSB. (2014). Nachwuchsleistungssportkonzept 2020.
  4. DOSB. (2022). Homepage Leistungssport.
  5. DOSB, Geschäftsbereich Leistungssport. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  6. DBS. (2022). Leistungssport. Homepage.
  7. DBS, Abteilung Leistungssport. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  8. Land MV. (1993). Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
  9. Land MV. (2002). Gesetz zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern.
  10. LSB MV. (2023). Homepage Bewegungscheck.
  11. LSB MV. (2023). Homepage Sportliche Talente.
  12. LSB MV. (2023). Homepage Sportverbände.
  13. LSB MV. (2023). Homepage Talente im Verbundsystem Schule-Leistungssport.
  14. LSB MV. (2020). Leistungssportkonzept 2028.
  15. LSB MV. (2020). Förderkonzept Leistungssport 2028.
  16. LSB MV. (2023). Richtlinie zur Förderung sportlicher Talente im Land.
  17. LSB MV. (2023). Richtlinie zur Förderung von Talenten im Verbund Schule-Leistungssport.
  18. LSB MV. (2023). Richtlinie zur Förderung von Trainingslehrgängen.
  19. LSB MV. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  20. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport. (2023). Homepage Sport.
  21. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport. (2023). Homepage Meldestelle Sportmanipulation.
  22. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  23. OSP MV. (2023). Homepage.
  24. OSP MV. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  25. VBRS. (2023). Homepage Leistungssport.
  26. VBRS. (2021). Leistungssportkonzept 2021-2024 Fortschreibung.
  27. VBRS. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  28. Bildquellen: Gemeinfrei